DSGVO: Die neue Verordnung der Europäischen Union, die Datenschutzgrundverordnung, tritt am 25. Mai 2018 in Europa in Kraft!
Sie betrifft alle Unternehmen deren Sitz in Europa ist, aber auch alle internationalen Unternehmen, die personelle Daten, gesammelt aus Europa, aufnehmen, bearbeiten und aufheben und das unabhängig vom Ort, wo der Firmensitz ist. Im Herzen Europas, ist also die Schweiz voll betroffen. Das Ziel dieser Verordnung ist, die Kontrolle über die Daten, die gesammelt werden, genutzt und geteilt werden, sowie aufgehoben werden, zu erleichtern.
Dieses neue Datenschutzgesetz ist so gestaltet, dass die Unternehmen erst die Einwilligung der Person erhalten müssen, bevor sie ihre E-Mails benutzen.
Die Personalabteilung muss sich, innerhalb von 30 Tagen, der Nachfrage des vorherigen Arbeitgebers beugen, der seine Daten und Akten gelöscht haben will.
Diese Maßnahmen treten genau am 25. Mai 2018 in Kraft, es gibt keine Übergangszeit und keine Flexibilität für die Betriebe. Wenn Ihre Organisation zu diesem Datum nicht vorschriftsmäßig ist, müssen Sie eine Strafe zahlen, die bis zu 20 Millionen Euro gehen kann oder 4% Ihres jährlichen globalen Umsatzes beträgt, die höchste Summe, die festgestellt wurde.
Für den Verantwortlichen Einkauf ist es also unerlässlich, zu wissen ob einer seiner Lieferanten oder eine andere Person mit der er arbeitet, vielleicht als nicht konform mit den Vorschriften der DSGVO erachtet wird. Dieses neue europäische Gesetz betrifft die Abteilung Einkauf. Das ist eine Gelegenheit, Ihren Bereich Einkauf, Ihre Art und Weise, wie Sie arbeiten, zu vereinfachen, zu digitalisieren und zu modernisieren.
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