Wir begleiten Sie in allen Ihren Projekten mit gesetzlichen Auflagen, die Lieferanten betreffend, die hauptsächliche Ausgliederung für Ihre Aktivität und wir helfen Ihnen auf die neuen Auflagen zu reagieren, besonders auf die neuen Regelungen der DSGVO oder bei der Überprüfung der LPD.
Die DSGVO führt neue Verpflichtungen für Unternehmen ein:
betroffene Personen über ihr Reklamationsrecht zu informieren,
bestimmte Garantien für die Datenübertragung in Drittländer,
gegebenenfalls Recht auf Information zu einer Fallanalyse.
Es ist auch neu, dass der Datenschutz in Betracht gezogen werden muss, wenn die Konzeption des Produktes oder der Dienstleistung in die Wege geleitet wird (Privacy by design). Das heißt konkret, die Unternehmen müssen von vornherein ihr Design so entwerfen, dass den Grundsätzen des Datenschutzes Genüge getan wird. Jede Datenverarbeitung muss systematisch beschrieben werden, ihre Notwendigkeit bewertet werden, die damit verbundenen Risiken müssen bewertet werden und sie sollten, wenn möglich, vermindert werden.
Vom technischen Standpunkt aus, sollten die Unternehmen die Vorgänge, die Fehler auslösen, bedenken, die Kontrollinstanz oder die betroffene Person alarmieren.
Und sie müssen korrigierende Maßnahmen ergreifen.